|
Ausschreibung zur 1. KFZ ZEIDLER Oldtimerausfahrt “ 8. Vogtlandtour “
Organisation: ARCC
Zeitplan: Starttag: 15. Juli 2012 Startort: Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse Nennungsschluss: 15. Juni 2012 (Eingang inklusive Nenngeld), Versand der Nennungsbestätigung: 29. Juli 2012, Abnahmeort: Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse, Abnahmezeit: laut Nennungsbestätigung, Fahrerbesprechung: 15. Juli 2012 - 09.15 Uhr, Start: ab 09.30 Uhr, Ziel: KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse, 15. Juli 2012 ca. 16.30 Uhr, Siegerehrung: Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse, 15. Juli 17.00 Uhr
Teilnehmer: siehe Rahmenausschreibung. auf Seite 2012
Fahrzeuge: siehe Rahmenausschreibung. auf Seite 2012
Der Fahrer haftet für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs, unabhängig von der Abnahme, sowie für das Bestehen einer gültigen Haftpflichtversicherung.
Klasseneinteilung: siehe Rahmenausschreibung. auf Seite 2012 Die Startnummernvergabe erfolgt in Reihenfolge des Eingangs der Nennungsformulare. Für den Adam Riese Classic Cup 2012 eingeschriebene Fahrer erhalten ihre Cupstartnummer.
Es werden nur bezahlte Nennungen bearbeitet! Nennungen können ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
Nennung/Nenngeld: Die Nennung muss vom Fahrer (ggf. Beifahrer und FZ-Halter) unterschrieben sein und folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Fahrzeugmarke, Typ, Pol. Kennzeichen, Geburtsdatum des Fahrers (ggf. Beifahrer), Anerkenntnis der Ausschreibung und eventuell noch zu erlassener Auflagen, sowie des Haftungsverzichtes. Das Nenngeld beträgt € 40,00 und für jeden Beifahrer € 20,00 und beinhaltet je 1x Weisswurstfrühstück, 1 x Mittagessen und 1x Kaffeepause (bei Nachnennung € 50,00/25,00).
Abnahme: Die Papierabnahme ist am 15. Juli 2012 ab 08.00 Uhr auf dem Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse. Die Fahrzeugabnahme wird von 08.00 Uhr bis 09.00 Uhr auf dem Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse durchgeführt. Bei der Abnahme sind folgende Dokumente vorzulegen: a) Führerschein des Fahrers, b) Fahrzeugschein, c) bei Teilnehmern unter 18 Jahren eine schriftliche Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters. Zweiradfahrer dürfen nur mit Schutzhelm starten! Die Fahrzeuge werden vor dem Start einer technischen Abnahme unterzogen.
Falls sie nicht der StVZO entsprechen, werden sie nicht zum Start zugelassen.
Aufgaben und Durchführung: Die Fahrtstrecke führt vom Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse durch das Vogtland zurück zum Betriebsgelände KFZ ZEIDLER GmbH in 08499 Mylau, Reichenbacher Strasse. Die Streckenlänge beträgt ca. 100 Kilometer. Während der Ausfahrt werden Geschicklichkeitsaufgaben gestellt (z.B. Gatterfahren, Gleichmäßigkeitsprüfung, etc.). Die Teilnehmer erhalten ihre Teilnahme an diesen Aufgaben durch Eintrag in der Bordkarte bestätigt. Alle Kontrollstellen sind im Bordbuch deutlich gekennzeichnet. Das Bordbuch besteht aus Kartenkopien mit eingezeichnetem Streckenverlauf und zusätzlich Richtungszeichen (Chinesen) mit Kilometerangabe.
Wertung: Gewertet wird nach Strafpunkten. Sieger ist der Teilnehmer mit der geringsten Strafpunktsumme. Bei Punktgleichheit entscheidet das bessere Ergebnis in der dritten Prüfung. Wertungstabelle: Pro Zentimeter Abstand: 1 Punkt, pro 1 Sekunde/100stel: 1 / 1/100stel Punkt, Auslassen einer Kontrollstelle: 100 Punkte, Verlust der Bordkarte: 200 Punkte, Fälschen der Bordkarte: Wertungsverlust
Einsprüche: Proteste oder Einsprüche sind bei Oldtimerveranstaltungen nicht üblich. Sollte es bei der 1. KFZ ZEIDLER Oldtimerausfahrt zu Unstimmigkeiten kommen, können diese dem Fahrtleiter gemeldet werden, der zusammen mit einer neutralen Vertrauensperson darüber entscheidet.
Grundlagen der Veranstaltung und Allgemeines: Die Veranstaltung ist nach den Bestimmungen der StVO und der StVZO ausgerichtet, denen sich die Teilnehmer mit Abgabe der Nennung unterwerfen. Die Teilnehmer der 1. KFZ ZEIDLER Oldtimerausfahrt sind zu sportlichem Verhalten verpflichtet, sie haben alles zu unterlassen, was die Ehrlichkeit der Wettbewerbe oder den Interessen des Oldtimersports zu schaden geeignet ist und sich gemäß den Rechtsgrundlagen dieser Veranstaltung zu verhalten. Die Durchführung der 1. KFZ ZEIDLER Oldtimerausfahrt ausschließlich nach dieser Ausschreibung und den hierzu erlassenen Ausführungsbestimmungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, alle durch höhere Gewalt, aus Sicherheitsgründen, oder von Behörden angeordnete erforderliche Änderungen der Ausschreibung vorzunehmen, oder auch die Veranstaltung abzusagen, falls dies durch außergewöhnliche Umstände bedingt ist, ohne irgendwelche Schadensersatzpflicht zu übernehmen. Im übrigen haftet der Veranstalter nur, soweit durch Ausschreibung und Nennung kein Haftungsverzicht vereinbart ist. Die Veranstaltung dient nicht zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, sie dient vielmehr dem Zweck, durch sportlichen Ehrgeiz, im aufmerksamen, rücksichts- und sinnvollen Verhalten der Öffentlichkeit die Schönheiten der Automobil- und Motorradtechnik vorzustellen.
Verantwortlichkeit und Haftungsverzicht: a) Verantwortlichkeit: Die Teilnehmer (Fahrer, Mitfahrer, Kraftfahrzeug- eigentümer und -halter) nehmen auf eigene Gefahr an der 1. KFZ ZEIDLER Oldtimerausfahrt teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird. b) Haftungsverzicht: Die Teilnehmer ( Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug- eigentümer und -halter) mit Abgabe der Nennung für alle im Zusammenhang mit der 1. KFZ ZEIDLER Oldtimerausfahrt erlittenen Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffes gegen den Veranstalter, dessen Beauftragte, die Helfer, Behörden, Dienststellen und alle anderen Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung beauftragt sind oder in Verbindung stehen - soweit der Unfall oder Schaden nicht auf Vorsatz beruht. Diese Vereinbarungen werden mit Abgabe der Nennung an den Veranstalter allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Fahrvorschriften: Die Bestimmungen der StVO sind unter allen Umständen einzuhalten. In geschlossenen Ortschaften und auf Straßen mit nicht getrennten Fahrbahnen ist die jeweils zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 bzw. 100 km/h unbedingt einzuhalten, sofern nicht örtlich andere Höchstgeschwindigkeiten vorgeschrieben oder zugelassen sind. Es ist die Pflicht aller Teilnehmer, Rücksicht auf das Ruhe- und Erholungsbedürfnis der Bevölkerung zu nehmen, dies gilt besonders innerhalb geschlossener Ortschaften. Jede überflüssige Lärmbelästigung ist zu vermeiden. Durch Abgabe der Nennung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass die Polizei eventuelle Verstöße dem Veranstalter durch Eintrag in die Bordkarte mitteilt. Den Anordnungen des Veranstalters und der von ihm eingesetzten Helfern ist unbedingt Folge zu leisten.
Preise: 50 % der Teilnehmer in jeder Klasse, die beste Dame und der Fahrer des ältesten Fahrzeug der Veranstaltung erhalten Pokale, zusätzliche Sonderwertung für Fahrer von Fahrzeugen der Firma FORD, alle gestarteten Teilnehmer erhalten ein Erinnerungsgeschenk.
|